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Kabotage in der EU: Regeln einfach erklärt

CityFreight · 2026-05-28

Kabotage bezeichnet Transporte innerhalb eines EU-Landes, die von einem Frachtführer mit Sitz in einem anderen EU-Land durchgeführt werden. Beispiel: Ein in Polen zugelassener Lkw liefert grenzüberschreitend nach Deutschland und übernimmt anschließend einen Transport innerhalb Deutschlands. Solche Binnenfahrten sind erlaubt, aber klar reglementiert.

Die Grundregel: 3 Fahrten in 7 Tagen

Nach der EU-Verordnung darf ein Frachtführer im Anschluss an eine beladene grenzüberschreitende Fahrt innerhalb von sieben Tagen bis zu drei Kabotagebeförderungen im Aufnahmeland durchführen. Die Frist beginnt mit der Entladung der eingeführten Ladung.

Cooling-off-Periode

Um systematische Kabotage zu verhindern, gilt eine Karenzzeit von vier Tagen: Nach Ablauf der zulässigen Kabotage darf mit demselben Fahrzeug frühestens nach vier Tagen erneut Kabotage im selben Land durchgeführt werden. Diese Regel wurde mit dem EU-Mobilitätspaket eingeführt.

Nachweispflichten

Für Kontrollen müssen die grenzüberschreitende Einfuhr und jede Kabotagefahrt belegbar sein – etwa über CMR-Frachtbriefe mit Datum von Ein- und Ausladung. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Was bedeutet das für Ihren Transport?

Für Auftraggeber ist wichtig: Ein seriöser Spediteur plant Routen so, dass Kabotageregeln eingehalten werden – das sichert Rechtssicherheit und vermeidet Verzögerungen durch Kontrollen. CityFreight setzt auf umschlagfreie Direktverkehre mit transparenter Dokumentation und hält die geltenden EU-Vorgaben ein.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden EU-Verordnungen.

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