Zollabwicklung nach dem Brexit: Transporte UK–EU
CityFreight · 2026-07-02
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU-Zollunion ist der Warenverkehr zwischen der EU und UK zollpflichtig. Wer Waren über den Ärmelkanal transportiert, muss Anmeldungen, Dokumente und Kontrollen einplanen. Mit der richtigen Vorbereitung läuft der Grenzübergang dennoch reibungslos.
Erforderliche Dokumente
- Handelsrechnung mit genauer Warenbeschreibung und Wert
- Zolltarifnummer (HS-Code) für jede Warenart
- EORI-Nummer von Versender und Empfänger
- Ausfuhr- und Einfuhranmeldung sowie ggf. Ursprungsnachweis für Präferenzzölle
- CMR-Frachtbrief als Beförderungsdokument
Präferenzursprung: Zoll sparen
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und UK erlaubt unter Bedingungen zollfreie Einfuhren – Voraussetzung ist der Nachweis des Präferenzursprungs der Ware. Ohne korrekten Ursprungsnachweis können Zölle anfallen.
Typische Stolpersteine
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben sind die häufigste Ursache für Verzögerungen an der Grenze: falsche HS-Codes, fehlende EORI-Nummer oder unklare Warenwerte. Auch produktspezifische Anforderungen (z. B. bei Lebensmitteln) müssen beachtet werden.
Reibungslos über die Grenze
CityFreight organisiert für UK-Korridore die Zollabwicklung inklusive Ausfuhr-/Einfuhrabfertigung und Dokumentenprüfung – damit Ihre Direktsendung ohne unnötige Standzeiten durchläuft. Gleiches gilt für weitere Nicht-EU-Ziele wie die Schweiz oder Norwegen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Zoll- oder Rechtsberatung.